Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Geschrieben von Casinoblogger 0 Kommentare

Heute ist das neue Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz kurz ZAG in Kraft getreten.

Mehr als politischer Aktionismus ist es mal wieder nicht. Hauptsache unsere Politiker können mal wieder behaupten, sie hätten was getan. Ob es auch sinnvoll ist, ist nebensächlich. Aber jetzt zur eigentlichen Umsetzung des Gesetzes. Casinoaufsichten müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass Gäste mindestens 20€ vom EC-Automaten bezogenen Geld in die Automaten werfen. Größere Hallen, verfahren so, dass 20€ im Grunde einbehalten werden und man diese bei der Aufsicht abholt und diese dann an den gewünschten Automaten geht und das Geld dort einwirft. Beispiel man zieht 50€ erhält 30€ und nen Bon. Mit dem geht man zur Auffsicht, diese holt 20€ raus und wirft diese in den Automaten. Bei uns als kleine Halle geht es noch umständlicher. Wir müssen eine Liste mit Datum/Uhrzeit, abgehobener Betrag, eingeworfener Betrag und den benutzen Spielautomaten aufschreiben. Und da bei uns der volle Betrag ausgezahlt wird, muss ich quasi den Leuten 20€ ihres Geldes wegnehmen und in einen Automaten werfen.

 

Mir stellt sich da lediglich eine Frage:  Warum? Als hätte irgendeine Spielhalle Interesse daran als EC-Automaten zweckentfremdet zu werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir wollen, das bei uns gezogenes Geld auch bei uns eingesetzt wird.

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